Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer/Beifahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, frei. Dies gilt auch für die Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung.
Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber, Fahrer und Beifahrer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer = Teilnehmer)
Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass:
- die in dieser Erklärung gemachten Angaben richtig und vollständig sind
- sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (ungezeitete Streckennutzung) gewachsen sind
- das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht
- das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die technischen Kommissare untersucht werden kann
- sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden
- sie als Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind
Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass:
- sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Beifahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen
- die Sportkommissare und die Veranstalter, jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen allgemeine sportliche Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten, wie den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen
- sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind
Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber:
- den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern
- den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge, es sei denn, die Unfallbeteiligten Fahrzeuge haben eine Zulassung zum Straßenverkehr und damit eine Pflichtversicherung. Der gegenseitige Verzicht der Teilnehmer umfasst also nicht eine Enthaftung des Pflichtversicherers wenn die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet
- den Helfern der jeweils anderen Teilnehmern
- der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären
- dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären
- den sonstigen DMSB-Mitgliedsorganisationen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären
- dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern, der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
- den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe dieser Erklärung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Entbindung von der Schweigepflicht
Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend infrage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte – im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst, sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko – von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Fahrtleiter, Sportkommissar, Schiedsrichter, leitender Rennarzt, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungs-Schadensbüro. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund eines berechtigten Interesses des DMSB. Der Zweck ist der Schutz der Lizenznehmer bei Sportveranstaltungen. Dieser Verarbeitung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Der DMSB, seine Mitgliedsorganisationen, die ADAC-Regionalclubs und Veranstalter nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.